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Geschäftsbedingungen

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der Meridia Reisen GmbH erfolgt auf Grundlage der folgenden Geschäftsbedingungen. Sie finden mithin sowohl Anwendung auf Pauschalreisen als auch auf touristische Einzelleistungen.

  1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Meridia Reisen GmbH verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über Meridia Reisen GmbH. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.

(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von Meridia Reisen GmbH über die von Ihnen gewünschten

Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder EMail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler

kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Meridia Reisen GmbH zustande.

(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von Meridia Reisen GmbH schriftlich bestätigt werden.

  1. Insolvenzsicherung / Bezahlung /Rücktritt bei Zahlungsverzug

(1) Bei Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) (Pauschalreise und/oder touristische Einzelleistung) erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein nebst Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers) für alle von Ihnen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) zu leistenden Zahlungen.

(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten: a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Meridia Reisen GmbH behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von Ihnen über Meridia Reisen GmbH gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 16) sind in voller

Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 45 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen die weniger als 45 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich Meridia Reisen GmbH ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

  1. b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit

auf der Buchungsbestätigung/Rechnung

eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers nicht ausdrücklich vermerkt ist, direkt an Meridia Reisen GmbH an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an Meridia Reisen GmbH ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei Meridia Reisen GmbH. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden. (3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich Meridia Reisen GmbH nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom

Vertrag zu erklären und Schadensersatz

entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit Diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

  1. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung/Nebenabreden

(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von Meridia Reisen GmbH bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen

Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von Meridia Reisen GmbH. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für Meridia Reisen GmbH nicht verbindlich. (2) Meridia Reisen GmbH behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht en Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden  und von Meridia Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung

wird Meridia Reisen GmbH nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt

der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Meridia Reisen GmbH wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren. (3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3 (2)) sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Meridia Reisen GmbH gesetzten angemessenen Frist ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen

Reise zu verlangen, soweit Meridia Reisen GmbH in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Reagieren Sie gegenüber Meridia Reisen GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. (4) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von Meridia Reisen GmbH nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

  1. Beförderungsleistungen

Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 3 (2).

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Meridia Reisen GmbH wird die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten. Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt

nicht, wenn Meridia Reisen GmbH unzureichend oder falsch informiert hat. Meridia Reisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden Meridia Reisen GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Meridia Reisen GmbH eigene Pflichten verletzt hat.

  1. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens

Soweit Meridia Reisen GmbH die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich Meridia Reisen GmbH vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Meridia Reisen GmbH unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete

Zahlungen zurückerstatten. Meridia Reisen GmbH behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

  1. Ersatzperson

Der Reisende hat das gesetzliche Recht, von Meridia Reisen GmbH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Meridia Reisen GmbH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Meridia Reisen GmbH kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Vertrag ein, haften er und der Reisende Meridia Reisen GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und

die Meridia Reisen GmbH (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet Meridia Reisen GmbH ein Bearbeitungsentgelt von € 50.-.

  1. Umbuchung

Auf Ihren Wunsch nimmt Meridia Reisen GmbH vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50 pro Person an. Für Umbuchungen von Mietwagen bis 24 Stunden vor Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk X-Meridia, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, für Kreuzfahrten sowie für Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets und Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze

vereinbart sind, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Meridia Reisen GmbH Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

  1. Rücktritt vor Reisebeginn /Entschädigung

(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Meridia

Reisen GmbH zu erklären. Falls ie Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Bei einem Rücktritt hat Meridia Reisen GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von Meridia Reisen GmbH zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Meridia Reisen GmbH unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als

Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und

anschließend zu addieren. (2) Meridia Reisen GmbH macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters Meridia Reisen GmbH und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung. Entschädigungssätze für Reiseleistungen der Meridia Reisen GmbH

Die genannten Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt. Gesonderte,

von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.

  1. Alle Reiseleistungen, für die nicht

die folgenden Absätze B-D Anwendung

finden:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%

ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 55%

ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 65%

ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 70%

ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises.

  1. Nurflug Charter :

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 29. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 75%, ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises. C. Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle

  1. Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Verkehrsmitteltickets/pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und Limousinen-Service: Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von Meridia Reisen GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Meridia Reisen GmbH durch anderweitige Verwendung

der Reiseleistung. (3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Meridia Reisen GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei

Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer

Erbringung Meridia Reisen GmbH bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich Meridia Reisen GmbH in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Meridia Reisen GmbH erstattet werden, wird Meridia Reisen GmbH diese auch an Sie erstatten.

  1. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist Meridia Reisen GmbH hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hinund Rückflug vor Vertragsschluss zu

informieren, sofern die Fluggesellschaft

bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung

über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

  1. Mängelanzeige und Abhilfe /Kündigung / Verjährung

(1) Wird die Reiseleistung nicht frei

von Mängeln erbracht, können Sie als

Reisender vom Reiseveranstalter Meridia Reisen GmbH Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber Meridia Reisen GmbH geltend machen können. (2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern Meridia Reisen GmbH eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Meridia Reisen GmbH verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. (3) Unabhängig von der sofortigen

Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber Meridia Reisen GmbH geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen. (4) Schadensersatzansprüche des Reisenden verjähren nach der Regelverjährungsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ersatzansprüche von Meridia Reisen GmbH verjähren nach sechs Monaten ab dem Reiseende. Für Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

  1. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Meridia Reisen GmbH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

  1. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Meridia Reisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinaus gehende Ansprüche

aufgrund geltender internationaler bkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

  1. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

  1. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.

  1. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit Meridia Reisen GmbH oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich

nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande.

Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

  1. Ihr Vertragspartner:

Meridia Reisen GmbH

Anschrift: Gutbrodstraße 58,

87634 Obergünzburg, Deutschland

Telefon: +49 (0)8372 972983

E-Mail: mail@meridia-reisen.de

Handelsregister Kempten, B 7583